Am 04.04.2022 kann im Zuge der allgemeinen Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen der Betriebssport wieder aufgenommen werden.

Die Sporthalle steht uns aufgrund dienstlicher Belange in der Woche ab 17:00 Uhr zur Verfügung.

Für die Teilnahme am Betriebssport bitten wir Folgendes zu beachten:

Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs im Bundeskriminalamt hat höchste Priorität!

  • Es gilt uneingeschränkt der Basisschutz des BKA: Maskenpflicht und Abstandsgebot (1,5m)
  • Vor der Teilnahme erbitten wir, wie generell für das Betreten des Amtsgeländes empfohlen, die Durchführung eines Corona-Selbsttests
  • Für die Teilnahme am Betriebssport bitten wir den Nachweis über alle durchgeführten Corona-Schutzimpfungen bei der Spartenleitung vorzuzeigen.
  • Wir empfehlen in der aktuellen Situation die Umkleideräume und Sanitäranlagen (Ausnahme: Toiletten) nicht zu nutzen und bereits in Sportkleidung in der Turnhalle zu erscheinen sowie nach dem Training zu Hause zu duschen.
  • Bei Vorliegen etwaiger “Corona-Symptome” kann keine Teilnahme am Betriebssport erfolgen.