Für BKA-externe Mitglieder ist eine Zutrittsüberprüfung erforderlich um die Sportanlagen des BKA in der Thaerstr. 11 betreten zu können.
Familienangehörige / Externe Personen:
Bitte füllen Sie die Anlage Erklärung zur Zutrittsüberpürfung aus und leiten uns das Dokument eigenhändig unterzeichnet als PDF-Datei per E-Mail an sportgemeinschaft@bka.bund.de zu. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) bei.
Beschäftigte einer Behörde, Polizeibehörde, Zoll oder von DESTATIS
Bei aktiven Beschäftigten einer Behörde genügt das ausgefüllte “Personaldatenblatt für Dienstausweisinhaber” und die Kopie eines gültigen Dienstausweises als PDF-Datei per E-Mail an sportgemeinschaft@bka.bund.de.
Pensionäre und Rentner
Für Pensionäre und Rentner, die keinen BKA-Pensionärsausweis besitzen, ist eine vollständige Zutrittsüberprüfung erforderlich (beide Formulare).