Aufgrund der aktuellen positiven Entwicklungen im Zusammenahng mit der Corona-Pandemie können wir die Coronaschutzmaßnahmen für die Teilnahme am Betriebssport abmildern.
Für die Teilnahme am Betriebssport bitten wir Folgendes zu beachten:
Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs im Bundeskriminalamt hat dabei unverändert höchste Priorität!
- Es gelten die Empfehlungen des BKA eine Mund-Nasen-Maske zu tragen und den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, ebenso legen wir vor dem Betreten des Amtsgeländes die Durchführung eines Antigen-Selbsttests nahe.
- Wir empfehlen in der aktuellen Situation die Umkleideräume und Sanitäranlagen (Ausnahme: Toiletten) möglichst nicht zu nutzen und bereits in Sportkleidung in der Turnhalle zu erscheinen sowie nach dem Training zu Hause zu duschen. Wir verweisen bei Nutzung der Sanitäranlagen auf die “Handlungsanleitung zur Nutzung der Duschen” des Krisenstabs.
- Bei Vorliegen etwaiger “Corona-Symptome” kann keine Teilnahme am Betriebssport erfolgen.